Protokoll der 16. Sitzung des Rates am 12.09.2018

- Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Herr Henze eröffnet um 16.03 Uhr die Ratssitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es fehlen entschuldigt: Frau Herrmann, Frau Schüle-Rennschuh (CDU), Herr Adam, Herr Friebe, Herr Adam (SPD), Herr Nier (Gö Linke), Herr Holefleisch, Frau Sakowsky (B‘90/Die Grünen), Frau Prager (LKR)
Herr Henze weist auf die Ergänzungen der Tagesordnungen hin durch die Tagesordnungspunkte 14.1, 14.2 und 22.1
Ö 2 Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung vom 17.08.2018 (- Das Protokoll wird nachgereicht -)
-genehmigt-
Ö 3 Mitteilungen des Oberbürgermeisters
OB Köhler weist darauf hin, dass in den Förderanträgen der Name des Ministeriums verändert werden müsse.
Ö 4 2. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020
OB Köhler erklärt, nun liege der Stadt zum dritten Mal ein Doppel-Haushalt vor. Nach Ansicht der Stadt sei diese Konzept erfolgreich, denn weder Geld, Zeit noch Kapazitäten stünden unbegrenzt zur Verfügung.
Hier ist die komplette Rede des Oberbürgermeisters zu finden: https://www-alt.goettingen.de/haushalt/pdf/2019/Rede_des_Oberbuergermeisters_2019-2020.pdf
Herr Schmetz (Erster Stadtrat) bringt den Haushalt ebenfalls mit einer Rede ein, die hier zu finden ist
https://www-alt.goettingen.de/haushalt/pdf/2019/Rede_Erster_Stadtrat_2019-2020.pdf
Abstimmung: angenommen bei einer Enthaltung (Rh Wucherpfennig)
Ö 7 Gemeinsamer Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe, der B90/Die Grünen-, und GöLINKE-Ratsfraktionen sowie des Rh Wucherpfennig betr.“Resolution: Bürgerrechte schützen – Kein 1984 für Göttingen!“
Dana Rotter (PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe)
[Originalmanuskript]
Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor. Damit steht Niedersachsen aber nicht alleine da. Bayern hat es vorgemacht, andere Bundesländer folgen seitdem.
Wir lehnen das neue Niedersächsische Polizeigesetz entschieden ab!
Neben der neuen Erlaubnis für die Polizei, V-Leute im Einzelfall sogar ohne (vorherige) richterliche Genehmigung einsetzen zu dürfen, hält das POG noch weitere „Schmankerl“ bereit. Dinge, die es in einem Rechtsstaat nicht geben darf. Durchsetzungs- und Präventivgewahrsam bis zu 74 Tage, Videoüberwachung im Gewahrsam, Verdeckte Personen-Observation, Verdeckte Bild- und Sprachaufzeichnungen sowie Aufenthaltsermittlungen außerhalb von sowie in und aus Wohnungen, Bild- und Tonaufnahmen mittels polizeilicher Bodycams, Elektronische Fußfessel ohne Richter*innenvorbehalt oder Aufenthaltsvorgaben u. Kontaktverbote ohne Richter*innenvorbehalt. Darüber hinaus wird der Polizei eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung erlaubt sowie der Einsatz von Trojanern zur Online-Überwachung. Wenn der Staat ihm bekannte Sicherheitslücken dafür nutzt, Fremdsoftware auf Handys und Co. zu platzieren, verhält er sich letztendlich nicht anders, als jeder Cyberkriminelle, der dies nutzt, um Daten zu erbeuten oder Festplatten zu verschlüsseln und anschließend die Nutzer zu erpressen. Dieser Wechsel vom Beschützer des Bürgers zum Täter bei dessen Ausforschung ist der schlimmste Vertrauensverlust, den man sich vorstellen kann.
Das ganze Konstrukt des neuen POG basiert auf einer neuen Definition, nämlich der sogenannten „drohenden Gefahr“. Sie liegt dann vor, wenn man davon ausgeht, dass es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft eine Straftat geplant ist. Stellt also ein Ermittler fest, dass eine solche „drohende Gefahr“, besteht, hat er zukünftig ohne richterliche Anordnung Zugriff auf das komplette Arsenal an Ermittlungs- und Überwachungswerkzeugen der Polizei. Begründet wird all das mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. April 2016. Dieses bezog sich allerdings ausdrücklich auf Fälle von Terrorismus bzw. die Abwehr terroristischer Anschläge und nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, auf sämtliche Fälle von Kriminalität. Zu Ende gedacht wird aus der Unschuldsvermutung eine Schuldvermutung. Nur von einer
Beweislastumkehr zu sprechen, was bereits schlimm genug wäre, käme einer Verharmlosung gleich. Wie soll man schließlich beweisen, dass man in der Zukunft keine Straftat begehen wird? Selbst wenn es keine greifbaren Indizien für irgendwelche Pläne gibt, könnte die Gegenseite stets behaupten, dass diese nur gut genug versteckt seien. Zu beweisen, dass etwas nicht existiert, ist in der Regel unmöglich. Zu behaupten, dass etwas existiert, ist dagegen jederzeit völlig unabhängig vom Wahrheitsgehalt sehr einfach möglich!
Die Kritiker*innen dieses Vorhabens monieren zu Recht eine unverhältnismäßige Einschränkung verfassungsrechtlich garantierter Menschenrechte zugunsten von Polizeibefugnissen und staatlicher Überwachung.
Damit bewegen wir uns immer mehr auf einen Überwachungsstaat zu.
George Orwells 1984 sollte eigentlich ein abschreckendes Beispiel sein, stattdessen scheint es immer mehr als eine Art Anleitung zu dienen. CDU und SPD müssen sich endlich auf die Grund- und Menschenrechte zurück besinnen und aufhören der Polizei erhebliche Freiheiten zu gewähren. Es werden Schranken aufgehoben, die es bisher aus gutem Grund gab. Diese Schranken haben die Väter des Grundgesetzes aus leidvollen Erfahrungen, weitsichtig, vorsorglich und in wohlverstandener Verantwortung für die angestrebte freie und demokratische Gesellschaft gezogen. Stattdessen steuern wir auf ein Polizeigesetz zu, das nach Einschätzung vieler Rechtswissenschaftler die massivsten Grundrechtseingriffe seit 1945 ermöglicht. Aktuell haben darüber hinaus die Bundestagsfraktionen aus Grünen, Linken und FDP eine Verfassungsklage gegen das bayrische Polizeigesetz eingereicht. Es wäre das mindeste, die höchstrichterliche Entscheidung hierzu abzuwarten, anstatt überhastet und unklug in einer Angelegenheit mit so weitreichenden Konsequenzen zu handeln!
Wir fordern die Stadt Göttingen, und im Besonderen unseren Oberbürgermeister, auf, sich gegen das neue Polizeigesetz auszusprechen. Wir wollen keinen Überwachungsstaat! Unsere Bürgerrechte sind nicht verhandelbar! Wir wollen ein Leben frei von Überwachung! Denn ansonsten stirbt die Freiheit mit dem Streben nach mehr Sicherheit.
Herr Pache (CDU) merkt an, dies sei nun wieder einmal eine Resolution und wieder ein Thema, mit dem der Rat rein gar nichts zu tun habe. Das Thema könne man sicher diskutieren, allerdings fehle hier der zeitliche Rahmen und es sei an dieser Stelle inhaltlich verfehlt. Die antragstellenden Fraktionen haben jedes Recht, gegen das geplante Gesetz zu sein, allerdings solle dies dann an anderer Stelle passieren. Es sollten sich die Landtagsfraktionen darum kümmern, anstatt wieder den Oberbürgermeister loszuschicken.
Frau Oldenburg (FDP) teilt die Kritik von Herrn Pache und sieht ebenfalls keine kommunalen Bezüge sondern den Landtag in der Pflicht. Die wesentlichen kritisierten Punkte der Gesetzesvorlage lägen nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Auch wenn sie einige Punkte selber kritisch sehe und es gut sei, dass daran erinnert wurde, sei dies kein Antrag für den Stadtrat.
Herr Wedrins (SPD) erklärt, dass sich Herr Pache „einen schlanken Fuß mache2, wenn er das Thema landespolitisch verorte. Die möglichen Konsequenzen eines solchen Gesetzes seien für Göttinger Bürger*innen unmittelbar, wenn man zum Beispiel an die Auswertung zukünftiger Demonstrationen denke, an die sogenannte Gefährderansprache. Beim Thema Videoüberwachung täten sich völlig neue Facetten auf, was natürlich auch den Rat mit betreffe. Die Göttinger SPD werde sich der Resolution anschließen auch um die Landtagsfraktion zu beeindrucken. Man müsse sich für die Bürger*innen einsetzen, deren Grundrechte eingeschränkt werden. Die Kennzeichen der bundesweiten Diskussion seien bedauerlich. Eine bessere Terrorismus-Abwehr sei durch das geplante Gesetz nicht gewährleistet, so auch Experten auf diesem Gebiet. Ein besseres Zusammenspiel der vorhandenen Strukturen sei wirkungsvoller als so symbolische Aktionen wie etwa Fußfesseln. Terroristen mit entsprechenden Absichten ließen sich wohl kaum davon abschrecken. Wenn die Gefahr bestehe, dass Grund – und Freiheitsrechte eingeschränkt werden sollen, dann sei man dagegen. Es gebe zahlreiche Institutionen, die in der Gefahrenabwehr involviert seien etwa, Bundespolizei, GSG9, Bundesanwaltschaft etc. Wenn die sich auf die eigentlichen Aufgaben konzentrierten habe man ausreichende Möglichkeiten zum Schutz vor Terroristen. In Göttingen selbst habe es schon einen Fahndungserfolg gegeben, bei der zwei Salafisten festgesetzt wurden. Dies sei auf Grundlage der bestehenden Rechtslage geschehen.
Herr Tugcu (B‘90/die Grünen) erklärt, der vorliegende Gesetzesentwurf des NPOG erinnere ihn n ein anderes Gesetz welches vor Jahren in der Türkei eingeführt wurde und von Deutschland sehr scharf kritisiert wurde. Damals hieß es auch, die Türkei sei wegen dieses Gesetzes nicht mehr aufnahmefähig in die EU. Der Vergleich gefällt vielleicht nicht aber der Gesetzesentwurf zum NPOG enthalte massive Ausweitung der Rechte der Polizei und Abbau demokratischer Grundrechte. Eine Untersuchungshaft bis zu 74 Tage, elektronische Fußfesseln, der Einsatz von verdeckten Ermittlern, alles nahezu ohne richterlichen Vorbehalt und ohne das Wissen der Bevölkerung führe zu einer gefährlichen Vermischung von Polizei und Geheimdienst. Das Gesetz sei zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Es steht unter Kritik bei Experten und Datenschutzbeauftragten. Die Kritik ist vor allem gefährliche Einschränkung der Freiheitsrechte unter dem Deckmantel den internationalen Terrorismus bekämpfen zu wollen. Die Grünen akzeptierten keine derartige Symbolpolitik und Einschränkung der Bürgerrechte. Das Gesetz sei weiterhin nicht zielgerichtet, ein Sicherheitsgewinn nicht erkennbar. Grundrechte müssen verteidigt werden.
Herr Ralle (GöLinke) erklärt, er werde nicht noch weitere Ausführungen zum Gesetz selber machen, denn dies hätten seien Vorredner bereits getan. Allerdings wundere er sich über das politische Verständnis so einiger Ratsmitglieder. Als solche sei man im Sinne der Bürger verpflichtet sich politisch zu äußern und es auch zu tun, wenn etwas schief geht. Natürlich habe man da Verantwortung.
Abstimmung Direktbeschluss: mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen von CDU und FDP
Ö 8 Antrag der CDU-Ratsfraktion betr. „Sachstandsbericht und Ausweitung der Ehrenamtskarte“
Frau Schulz (CDU) erinnert daran, dass die Ehrenamtskarte bereits vor 10 Jahren beschlossen wurde auf Antrag der CDU in 2018. Seitdem gebe es in der Stadt leider nur 19 Einrichtungen die entsprechende Angebote für ehrenamtlich engagierte Menschen bereithielten. Die Ehrenamtskarte soll Dank und Wertschätzung für die Menschen ausdrücken, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr in Sport- und Kulturvereinen oder auch in der Flüchtlingshilfe engagieren. Die Karte dürfe kein Papiertiger werden. Es müssen weitere Betriebe und Einrichtungen gewonnen werden, sich zu beteiligen. Auch solle die Stadt mehr Werbung dafür machen. Leute im Ehrenamt seien Gold wert und unverzichtbar.
Herr Dr. Hermann (SPD) erklärt, man werde den Antrag unterstützen. Seit 2008 habe sich schon einiges geändert. Die Stadt unterstütze die Ausgabe und informiere über den Freiwilligenserver. Seit den letzten 10 Jahren hat sich der Blick auf Ehrenamtliche auch geschärft und erweitert. Man müsse allerdings nun ein bisschen weiterdenken und auch schauen, ob die Kriterien für das Vergeben dieser Karte noch realistisch sind und wie man da noch andere Organisationen mit einbeziehen könne. Er könne es sich auch nicht ganz verkneifen zu kritisieren, dass die damalige CDU-Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der tollen Idee finanziell im Stich gelassen habe. Unabhängig allerdings von der Landesregierung, ist die Ehrenamtskarte eine tolle unterstützenswerte Idee. Deswegen stimme man dem Antrag zu und fordere eine Überweisung in den Sozialausschuss.
Herr Henze weist darauf hin, dass es eine Empfehlung für einen Direktbeschluss gebe.
Frau Oldenburg betont, dass Ehrenamtliche vielfältige Aufgaben in der Gesellschaft übernehmen. Man sollte schauen, welche Vergünstigungen noch für sie mögliche wären, etwa in den Schwimmbädern.
Abstimmung Direktbeschluss: einstimmig beschlossen
Ö 9 Antrag der FDP-Ratsfraktion betr. „Medizinische Versorgung Geflüchteter“
Herr Siepmann (FDP) erklärt, dass für Asylbewerber die erst 15 Monate in Deutschland sind über die Grundversorgung hinaus kein Anspruch auf medizinische Leistungen bestehe. Durch die Unterkunft am Anna-Vandenhoek-Ring verliere man auch einen wichtigen Teil der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Flüchtlinge müssten außerdem befähigt werden, sich in unserem Gesundheitssystem zurechtzufinden. Deswegen ist die Idee des Antrags, ein Konzept zu erstellen um eine gute medizinische Versorgung zusichern. Humanität dürfe auch mal etwas kosten.
Herr Dr. Herrmann bedankt sich für den Antrag. Die hervorragende medizinische Begleitung durch das Rote Kreuz in der Unterkunft Siekhöhe sei bei den Diskussionen über die Unterkunft selbst vergessen wurden. Eine Quarantänestation etwa und weitere Hilfsmaßnahmen, gebe es an keiner anderen Stelle. Die Sorgen seien somit begründet. Auch Sach- und Fachkunde zur Einführung in d es Gesundheitssystem sei nötig. Man werde einer ‚Überweisung zustimmen.
Abstimmung Überweisung in den Sozialausschuss: einstimmig angenommen
Ö 10 Antrag der GöLINKE-Ratsfraktion betr. „Mietentwicklung und ihre Folgen in Grone“
Herr Schu (GöLinke) erklärt, der Antrag habe das Ziel Klarheit für Mieterinnen und Mieter der Adler Real Estate Ag in Grone zu schaffen. Auch der Rat und die Verwaltung soll einen Überblick bekommen was auf sie und die Menschen dort zukommt. Auf einer Info-Veranstaltung des Unternehmens wurde anhand aktueller Zahlen klar, dass es sich nicht um eine Mietsteigerung von zwei Euro handele sondern um 2,59 – 3,00 Euro pro Quadratmeter im Zusammenhand mit der geplanten Modernisierung. Auch die sogenannte Mietpreisbremse ändere daran nichts. Mieter haben dort auch gezielt nachgefragt und es konnte nicht zugesichert werden, dass nicht mehr als drei Euro Mieterhöhung für einzelne Mieter entstehen könnten. Im Vorfeld wurde der GöLinken vorgeworfen, man wolle Angst verbreiten. Vielmehr sei es aber so, dass die Mieter Angst haben und sich deswegen an die Linke gewendet haben. Es ist nicht klar, ob die betroffenen Mieter die erhöhten Mieten bezahlen können und was mit denen passiere, die es nicht können. Es habe geheißen, das werde alles nicht so schlimm. Die Stadt werbe damit, dass sie im Rahmen des Wohnbaubündnisses Belegungsrechte erwerben werde. Allerdings ergeben sich unter Berücksichtigung der Inflationsrate und der prozentualen Durchschnittsmieten teilweise Steigerungen von fast 40 Prozent. Zwar habe man gesagt, dass keine Transferleistungsempfänger deswegen ausziehen müssten, dies sei jedoch illusorisch. In der Realität werden sich wohl einige nach neuen Wohnungen umsehen müssen, was zu einer weiteren Verschärfung des Wohnungsmarktes führe. Es habe geheißen, man wolle die Mieter nicht allein lassen, diese fühlen sich aber schon jetzt allein gelassen. Sie fordern eine Instandsetzung statt einer Modernisierung.
Herr Henze erklärt, die Verwaltung schlage einen Direktbeschluss für diesen Antrag vor.
Frau Broistedt (Sozialdezernentin) erklärt, dies sei nun nah fünf Anfragen der zweite Antrag der GöLinken zu diesem Thema, der fast identisch mit dem vorherigen sei. Ob man nun die Adler AG möge oder nicht, diese gehöre nicht in die Debatte, da es sich um privatrechtliche Verträge handele und die Kommune da nichts „mitzumischen“ habe. Der Besitzer saniere Wohnungen, die Kommune habe dort nur Einfluss bezüglich des B-Plans. Die Sanierung sei dringend erforderlich und die meisten Mieter wünschten sich das auch so. Der Antrag biete keine politische Lösung, wieder einmal würden nur viele Fragen gestellt. Fragen, die so schon gestellt und auch beantwortet wurden. Die wesentliche Unterstellung in dem Antrag sei die Angabe einer durchschnittlichen Mieterhöhung von 2,59 bis 3 Euro. Hier wolle sie Klarheit schaffen. In einer schriftlichen Antwort der Adler AG wurde dargelegt, dass Mieterhöhungen bis maximal 2,59 Euro möglich seien und dies auch nur dann, wenn eine Komplett-Sanierung erfolge, also etwa Balkone gebaut würden. Dies betreffe überhaupt nicht jede Wohnung. Wenn man dann in einer solche Situation von einer durchschnittlichen Mieterhöhung von drei Euro spreche, dann sei dies eine Stimmungsmache, die an andere Parteien erinnere. Die Durchschnittsmiete betrage zurzeit 4,46 kalt, bei einer Erhöhung von 2,59 kalt, ergebe sich eine Erhöhung von 2,28 warm. Die gemeinsamen Ziele bleiben, Fragen seien alle beantwortet worden. Eine Prüfung jedes Einzelfalls sei nicht möglich. Das Ziel jedenfalls sei, die Menschen verbleiben zu lassen, dies teile auch die Adler AG. Es sei kontraproduktiv, den Menschen Angst zu machen, besser sei es die Menschen über ihre Rechte zu informieren. Es soll nun den Bescheiden ein Hinweis auf Rechtsberatung durch den Mieterverein angehängt werden. Dort könne man sich einen Termin holen und sich qualifiziert beraten lassen. Dieser Antrag sei „Fake News.“
Herr Grothe (SPD) erinnert sich noch daran, wie die SPD gerügt wurde, man würde erneut Dinge zur Abstimmung stellen, weil das erste Ergebnis nicht gepasst habe. Nun sei dies ja nicht genau derselbe Antrag, da ja andere Zahlen drinstehen. Ansonsten habe sich aber nichts geändert: Mietrecht sei Privatrecht. Die Lage ist schlecht aber auch klar. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, weswegen man ja auch eine Mietpreisbremse gefordert habe. Es bestehe ein Ungleichgewicht, was dieser Antrag aber auch nicht löse. Der Rat habe begrenzte Werkzeuge hier etwas zu ändern. Man werde den Antrag ablehnen.
Abstimmung ob Direktbeschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: abgelehnt bei Dafür-Stimmen der GöLinke, PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe und Enthaltung einiger Grüner.
Einwohnerfragestunde
Frau Kuttner hat Fragen zur geplanten E-Ladestation auf den Zietenterrassen, ob diese in der Nähe von Schießanlagen geplant seien.
OB Köhler verneint das.
Frau Kuttner fragt weiter, ob für die Ladestation Bäume gefällt werden müssten.
OB Köhler bestätigt das.
Frau Kuttner fragt zum Planentwurf zum Wochenmarktplatz. Dort solle die rechte Fahrbahn nach innen verlegt werden. Ob dies bedeute, dass dort 10 Bäume weggesägt werden .müssten.
OB Köhler erwidert, dass dort in einem Planentwurf die Fahrbahn östlich verlagert werde, dies diene der Überfahrung des Platzes sei aber keine Straße.
Frau Kuttner merkt an, dass dort doch aber Marktstände seien.
OB Köhler erklärt, sicher an Markttagen könne man dort nicht fahren
Herr Henze weist auf die entsprechenden Pläne zum Wochenmarkt hin, die im Foyer hängen.
Frau Kuttner fragt, warum die Ermäßigung, wie sie per Bürgerkarte E möglich ist, nicht auch für Einzelfahrscheine möglich ist.
OB Köhler verweist auf das Sozialticket
Frau Kuttner erklärt, das Sozialticket sei eine Monatskarte, dies helfe kaum bedürftigen Leuten die nur hin und wieder fahren. Warum gibt es keine Ermäßigung auf Einzelfahrscheine oder 8er-Karten.
OB Köhler erklärt, es gebe keine solchen Planungen.
Frau Kuttner erklärt, ein Gebäude im Hagenweg sei wegen Kakerlakenbefall geräumt worden. Sie fragt, warum die Stadt das Gebäude nicht abreiße.-
OB Köhler erklärt, das Gebäude befinde sich nicht im Eigentum der Stadt, hier müsse zunächst eine Enteignung stattfinden, ehe ein Abriss erfolgen könne.
Frau Safri meldet sich und erklärt, sie sei selber Mieterin in einem Gebäude der Adler Real Estate AG. Sie fragt, warum die Sozialdezernentin die Daten aus dem Linken-Antrag als Fake-News bezeichne. Sie sei selber bei der besagen Versammlung gewesen, wo diese Zahlen genannt wurden. Es konnte auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Mieterhöhungen nicht teilweise über 3 Euro liegen. Sie fragt weiter, was man machen müsse, damit die Ängste ernstgenommen werden und wie man es schaffen könne, dass sich Stadt und Politik kümmern.
Frau Broistedt erklärt, sie halte die Zahlen im Antrag der Linken insofern für Fake-News, dass dort die maximale Erhöhung als Durchschnittswert genannt werde. Sie habe die schriftliche Zusage der Adler AG, dass es sich bei den genannten 2,59 um den Maximalwert handele.
Frau Safri fragt weiter, was mit den Menschen geschehen solle, die sich nicht im Transferleistungsbezug befinden. Wie kann ein gemeinsames Ziel von Politik und Verwaltung formuliert werden, dass es gelingt einen Sozialrahmenplan zu bekommen. Auch eine Info, was eine Beratung koste, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten es gebe, sei wichtig.
Frau Broistedt erklärt, es gebe auch die Möglichkeit des Wohnungstauschs, also eine kleinere aber günstigere Wohnung zu bekommen.
Herr Harms (B‘90/Grünen) erklärt, anhand diese Beispiels werde der garstige Widerspruch deutlich, zwischen Renditeunternehmen und sozialen Zielen. Solange die Wohnungsgenossenschaften nicht schneller und mehr bauen, werde der Widerspruch auch bleiben. Er regt die Menschen an aufzustehen, Druck zu machen auch in der Öffentlichkeit. Am Beispiel der „Vonovia“ sei zu erkennen, dass Druck von Seiten der Mieter etwa bringe.
Frau Safi bedankt sich für die Solidarität, von der bislang viel zu wenig zu spüren gewesen sei. Auch der Mieterverein mache sich große Sorgen. Der Druck auf die „Vonovia“ sei zwar ein gutes Beispiel es brauche aber auch politischen Druck. Insofern solle man hingucken bevor man solche Anträge ablehne.
Ö 11 Gemeinsamer Antrag der B90/Die Grünen-, und SPD-Ratsfraktionen betr. “ Waldpädagogikzentrum Göttingen – Regionales Umweltbildungszentrum RUZ Reinhausen ausbauen und sichern! Lern- und Erfahrungsräume für Kinder in Natur und Landwirtschaft verstärkt für Umweltbildung nutzen!“
Herr Becker (B‘90/Die Grünen) erklärt, das Thema sei nun öfter in der Presse gewesen und sowohl Kreistag, als auch Landrat und Bürgermeister haben sich dafür ausgesprochen, dass das Umweltzentrum erhalten bleibe. Die Nutzen aus dem pädagogischen Konzept seien vielfältig und einmalig. Es gab bereits zwei Anfragen durch den Grünen-Abgeordneten Stefan Wenzel zum geplanten Verkauf der Domäne Reinhausen durch das Land Niedersachsen und bislang ist nicht geklärt ob dieses über den Auslauf des Vertrages hinaus für die pädagogische Arbeit genutzt werden könne. Es gab keine klaren Antworten, wer denn dann die Gebäude unterhält und auch zu den kleineren Flächen keine Aussagen. So bleibe die Frage im Raum warum eigentlich Verhandlungen geführt werden in Zeiten gewaltiger Nachfrage und ständig steigenden Wohnpreisen. Zwischen den Zeilen der Antwort auf die Anfragen stellt sich heraus, dass der Pächter gewerbliche Flächen besitzt und es vielmehr um einen Flächentausch gehe. Viele Akteure machen das alles sehr unübersichtlich. Auch die Gemeinde Gleich sei besorgt, weil sie bislang nicht offiziell über Verkaufsverhandlungen informiert wurden. Zwar gebe es eine Zusicherung für den Fortbestand des RUZ durch die Landesregierung, allerding halte man es für besonders wichtig, die Gemeinde mit einzubeziehen in die Verhandlungen.
Frau Bury (SPD) bekräftigt den besonderen pädagogischen Nutzen des RUZ für Göttinger Schulen und vielfältige Themen. So gebe es im RUZ etwa die Möglichkeit für Kinder einen Ameisenhaufen von innen zu untersuchen und landwirtschaftliche Zusammenhänge zu erforschen. Als außerschulischer Lernort und verlässlicher Kooperationspartner sei es nicht wegzudenken. Durch den Verkauf sehe man die Strukturen gefährdet, was die Möglichkeiten für die Schüler einschränken würde.
Frau Oldenburg erklärt, das Thema sei für die Umweltbildung in der Stadt Göttingen wichtig und sie werden die Resolution auf keinen Fall ablehnen. Allerdings müsse man einige Punkte auseinanderhalten. Im Wesentlichen werden einige Bereiche durch den Förderverein getragen. Man solle keine Ängste schüren, dass durch den Verkauf ein Problem entstehe. Die zuständige Gemeinde sei Gleichen. Warum die Resolution, die im Kreistag schon beschlossen wurde, noch mal hier im Rat wiederholt werde, sei unverständlich.
Herr Wedrins wirft ein, dass auch die Stadt davon profitiere.
Frau Oldenburg erklärt, die Stadt sei aber nicht zuständig.
Herr Dr. Theuvsen (CDU) erklärt auch die Landwirtschaftsministerin habe sich schon semi-öffentlich zu dem Erhalt des R’ZU geäußert. Der vorliegende Antrag kann nicht schaden.
Abstimmung: einstimmig angenommen. OB Köhler enthält sich und merkt scherzhaft an, er gebe sich selbst keine Aufträge.
Ö 12 Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 13 Beschäftigungsförderung Göttingen KAöR – Beteiligung an der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e. G. (BiGS)
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 14 Annahme und Vermittlung von Zuwendungen (über 2.000 €)
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 14.1 Sanierung Freibad Brauweg
Und
Ö 14.2 Sanierung und räumliche Neukonzeption des Städtischen Museums Göttingen
Herr Dr. Häntsch (CDU) erklärt, dass Freibad im Brauweg sei mittlerweile 91 Jahre alt. Es bestehe dringender Sanierungsbedarf. Dies betreffe die Wasseraufbereitung, die Folienverkleidung und auch die Umkleidekabinen. Von Sommer zu Sommer haben man Angst, ob man das Bad wieder eröffnen könne. Im Aufsichtsrat der GÖSF habe man im Wirtschaftsplan die Sanierung beschlossen. Nun besteht die Chance, dass dahingehend etwas passiert. Auch eine städtebauliche Veränderung ist in den Plänen mit eingeschlossen, nämlich eine Öffnung zum Leineufer hin.
Frau Günzler (CDU) nimmt auf die Neukonzeption des Städtischen Museums Bezug. Das Museum verstehe sich als Ort der Reflektion und sei ein Schwerpunkt der Stadt der Wissenschaft. Dies sei auch im Zusammenwirken mit dem Forum Wissen zu sehen. Bis auf die SPD haben sich alle Fraktionen zu dem jetzigen Standort bekannt. Die Bedeutung des Gebäudes bleibt herausragend, ein Verfall sei nicht vermittelbar.
Herr Wedrins erklärt, seine Fraktion unterstütze den Antrag zur Sanierung des Freibads. Bei den GöSF sei Personal vorhanden, was eine zügige Umsetzung sicherstelle. Weniger Klarheit sei in der Frage der Notwendigkeit der räumlichen Neukonzeption des Museums. Wenn zwei komplexe Förderanträge gestellt werden, bestehe die Gefahr, dass die Auswahlkommission Schwierigkeiten haben könne zu sehen, welcher der wichtigere ist. Das könne zur Folge haben, dass nichts gefördert werde. Die SPD spricht sich deswegen nicht für den jetzigen Standort aus, weil für sie auch ein Museum an anderer Stelle denkbar ist. Es muss auch geklärt sein, wer die Sanierungsarbeit plant und ausführt. Allein für die Lohbergschule haben die Planungen mehr als zwei Jahre gedauert. Bezogen auf den Sanierungsaufwand, habe man einen unklaren Zustand.
Herr Siepmann (FDP) erklärt, man werde beidem zustimmen. Die von Herrn Wedrins aufgebrachte Standortfrage findet er merkwürdig, dass sich der Rat bereits mehrheitlich für den jetzigen Standort ausgesprochen habe.
Herr Becker erklärt, man werde die Anträge unterstützen, allerdings benötige man einen Finanzierungsplan. Der erste Schritt sei nun, sich um eine Förderung zu bewerben. Meist bekomme man sowieso weniger Geld als beantragt, aber so könne schon mal ein Sanierungsplan erstellt werden, dann sei dies auch nicht mehr so unwägbar. Auch müsse man selber Geld in die Hand nehmen. Was den Standort angehe, gebe es einen klaren Ratsbeschluss. Wann und wie dort gestaltet werde, wurde in den Haushaltsreden kurz angedeutet. Erstmal könne man versuchen Fördergelder zu bekommen. Sollte es dann doch nicht umsetzbar sein, könne man notfalls auch die Gelder zurückgeben.
OB Köhler verweist auf das Landesförderprogramm, dass insgesamt mit 45 Millionen ausgestattet sei. Wenn man dem Programm folgt und dem Anteil den Göttingen davon bekommen wird, ist man in 20 Jahren fertig mit der Sanierung. Die Förderanträge seien in einer „Nacht- und Nebelaktion“ fertiggemacht worden. Frau Epperlein, die ohnehin schon viel Arbeit hat, hat zusätzlich hierfür gearbeitet. Ob die Zahlen so aktuell sind, ist fraglich. Trotzdem müsse man zunächst schauen, ob man Mittel bekommen könne, die Standortfrage sei zu diesem Zeitpunkt falsch. Die Fördermittel können sich maximal auf vier Millionen belaufen. Im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept „Forum Wissen“ wurde ein anderer Standort empfohlen. Interessant sei, dass auch das Freibad als Gebäude unter Denkmalschutz stehe und städtebaulich hoch anzusetzen sei.
Abstimmung Freibad: einstimmig angenommen
Abstimmung Museum: mehrheitlich gegen 13 Nein-Stimmen angenommen
Ö 15 Abschluss eines Zuschussvertrags mit der Neues Junges Theater gGmbH vom 01.01.19 – 31.12.22
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 16 Stadtentwicklungsmaßnahme „Südliche Innenstadt“ – Sanierungsgebiet der Komponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – Erweiterung des Sanierungsgebiets (Satzung)
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 17 Bebauungsplan Göttingen Nr. 246 „Zwischen Lotzestraße und Felix-Klein-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) – Bescheidung der Anregungen – Satzungsbeschluss
Abstimmung: angenommen bei drei Gegenstimmen (PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe)
Ö 18 Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 7, 1. Änderung „Zwischen Hannoverscher- und Rudolf-Diesel-Straße“ – Bescheidung der Anregungen – Satzungsbeschluss
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 19 Eigenbetrieb Stadthalle Göttingen Jahresabschluss 2017
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 20 5. Nachtrag zur „Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen“
Frau Oldenburg bringt einen Änderungsantrag der FDP ein. Es sei klar, was die FDP wolle: möglichst viel Bürgerentlastung. Es gebe andere Möglichkeiten, den Straßenausbau zu finanzieren. Es Land solle sich wieder auf die Aufgaben hinsichtlich der Infrastruktur besinnen. Der vorliegende Vorschlag solle zur Bürgerentlastung beitragen
Herr Arnold merkt an, mit dem Hinweis auf das Land mache man es sich. Das Vorhaben der FDP sei relativ durchsichtig, es gehe ihnen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Allerdings ist die Finanzierung durch das Land zurzeit unrealistisch. Solange keine „Taube auf dem Dach“ sei, müsse der „Spatz in der Hand“ genügen.
OB Köhler merkt an, erstens brauche man das Geld, zweitens sei die Idee mit der Grundsteuer eine Legende. Auf wen die Last dann umgelegt werde sei klar: im Endeffekt auf den Mieter. Den Vorwurf man baue die Straßen dann besonders üppig aus, wenn man dafür Straßenausbaubeiträge nehme sei schlicht falsch. Üppigkeit könne er bislang beim Straßenausbau in Göttingen nicht erkennen.
Abstimmung Änderungsantrag: abgelehnt bei fünf Dafür-Stimmen
Abstimmung: bei drei Enthaltungen beschlossen
Ö 21 Widmung Parkplatz Am Brachfelde
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 22 Zweckvereinbarung über den Transport und die Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Göttingen im Bioenergiezentrum der Stadt Göttingen
Herr Scherer (CDU) erklärt, dass sei keine Thema, mit dem „einen Blumentopf gewinnen könne“. Es würden wohl beim Thema Schwermetalle die Grenzwerte eingehalten, deswegen werde man „zähneknirschend“ zustimmen.
Herr Wiedemann (B‘90/Die Grünen) erklärt, es habe ein Untersuchungskonzept gegeben mit Berücksichtigung der Themen Schwermetallbelastung sowie Qualitätsanforderungen bezüglich Bioabfälle. Alles sei untersucht worden, so dass man von gutem Material ausgehen könne.
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ö 22.1 Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung „Ausbau Robert-Koch-Straße“ -Eilbeschluss- (- Unterrichtung des Rates -)
Abstimmung: einstimmig angenommen