PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe will weiter für eine bessere Förderung von Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften kämpfen

Die PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe zeigt sich enttäuscht von der ablehnenden Haltung der Verwaltung gegenüber der Forderung nach einer gerechteren Behandlung Jugendlicher, die in Bedarfsgemeinschaften leben. Sowohl das Kindergeld als auch anderes Einkommen von Kindern und Jugendlichen wird bei Hartz IV-Bezug mit angerechnet. Für Jugendliche, die sich etwas hinzuverdienen oder ansparen wollen, etwa um Ausbildung, Studium oder Führerschein zu finanzieren, bedeutet das eine starke Begrenzung dieser Möglichkeit und damit auch eine Chancenungleichheit. Im Endeffekt wird durch diese Abstrafung von Jugendlichen auch der Wert der Arbeit herabgesetzt, was in Folge auch die Schwarzarbeit attraktiver erscheinen lässt.
In einem Antrag für den Sozialausschuss hatte die Ratsgruppe gefordert, zu prüfen „welche Möglichkeiten der beruflichen Förderung von Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften und in Familien mit geringem Einkommen umsetzbar sind. Dabei liegt besonderes Augenmerk auf einer Verbesserung der Chancengleichheit durch Schaffung finanzieller Anreize, wie beispielsweise durch Finanzierung eines Führerscheins.“
Den Antrag hatte die Ratsgruppe in Abstimmung mit der städtischen Verwaltung formuliert, in der Hoffnung auf ein positives Ergebnis. Umso enttäuschender ist jetzt allerdings die Verwaltungsvorlage die im Sozialausschuss am 14.05. abgestimmt werden soll. Darin heißt es unter anderem:
„Leistungen nach dem SGB II sind Sozialleistungen des Staates zur Absicherung des Einkommens von Menschen, die über kein oder ein zu geringes eigenes Einkommen verfügen. Grundsätzlich gilt dabei, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen. So haben sie Ihre Arbeitskraft sowie eventuell vorhandenes Vermögen und Einkommen zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einzusetzen. Daher ist Einkommen, das Leistungsberechtigte erzielen, unter Berücksichtigung der Absetzungsbeträge des § 11b SGB II anzurechnen.“
„Damit stellt die Verwaltung sehr deutlich dar, dass sie an einer weiteren Verbesserung der Förderung von betroffenen Jugendlichen nicht interessiert ist.“ so die Vertreterin der Gruppe im Sozialausschuss, Helena Arndt, und weiter: “ Wir sind überzeugt davon, dass es im gesetzlichen Rahmen immer Handlungsspielräume gibt – allerdings muss hierfür der politische Wille da sein. Ganz offensichtlich sieht die Verwaltung die bestehende Chancenungleichheit nicht als drängendes Problem an.“
Die Ratsgruppe will jedoch nicht aufgeben und sich weiter mit der Thematik beschäftigen.
Ratsfrau Dana Rotter hierzu: „Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften haben große Nachteile gegenüber Familien mit mittlerem bis hohem Einkommen. Dies gilt auch für die, deren Eltern „aufstocken“, also Geringverdiener die zusätzlich Leistungen vom Staat erhalten. Der Mangel wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus und macht es ihnen ungemein schwer, in unserer Gesellschaft Fuß zu fassen. In kaum einem anderen europäischen Land ist der Bildungserfolg so von der Herkunft abhängig wie in Deutschland, dies ist vor allem unserem Sozialsystem geschuldet. Solange dies in dieser Form besteht, müssen wir weiter versuchen, über kleine Verbesserungen einen Ausgleich zu schaffen.“