PARTEI-Ratsgruppe fordert bessere Kontrollmechanismen innerhalb der Stadtverwaltung

In ihrem Antrag zur Ratssitzung am 10. Juli fordert die PARTEI-Ratsgruppe eine Verbesserung der Kontrollen innerhalb der Stadtverwaltung in Hinblick auf den Umgang mit öffentlichen Geldern. Auslöser für den Antrag ist eine Reihe von Unterschlagungen und Veruntreuungen in verschiedenen Fachbereichen der Stadt, wie dem Sozialamt, dem Jugendamt und dem Einwohnermeldeamt.  Bereits 2011 im Falle einer Veruntreuung von 140 000 Euro durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes, hatte das Verwaltungsgericht die mangelnden Kontrollmechanismen der Göttinger Verwaltung gerügt.

„Der aktuelle Fall eines Mitarbeiters, der sich über zwei Jahre hinweg rund 70 000 Euro erschlichen hat, zeigt, dass offenbar immer noch Lücken im System sind. Nachdem dies bereits der dritte Fall allein im Sozialamt ist, müssen endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die einen solchen Betrug unmöglich machen.“ so Dana Rotter, Vorsitzende der Ratsgruppe.

Für die Ratsgruppe steht neben dem finanziellen Schaden selbst, vor allem auch das Ansehen der gesamten Stadtverwaltung mit auf dem Spiel.

Dana Rotter hierzu: „‚Wir wissen, aus dem täglichen Umgang und unserer kommunalpolitischen Tätigkeit, dass die Verwaltung von ganz vielen engagierten und qualifizierten Mitarbeiter*innen getragen wird. Gerade jetzt in der Pandemie zeigt sich die Qualität ihrer Arbeit deutlich. Durch Betrugsfälle allerdings, gerät nun die gesamte Belegschaft in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht – und das zum wiederholten Mal. Es liegt also im Interesse aller, schnell darauf zu reagieren und die bisherigen Kontrollmechanismen zu überarbeiten, denn offenbar sind sie verbesserungswürdig.“

Die Ratsgruppe sieht insbesondere die Unterschlagungen im Sozialamt und Jugendamt auch noch aus einem anderen Grund als besonders niederträchtig an. Mitarbeiter*innen in diesen Bereichen verwalten Gelder, die für die Hilfsbedürftigen in unserer Gesellschaft gedacht sind, die oft um kleinste Beträge kämpfen müssen. Ein großer Bereich der Sachbearbeiter*innen ist die Überprüfung der Bedürftigkeit, die Antragsteller*innen wiederum penibel nachweisen müssen.

Helena Arndt, Mitglied der Gruppe im Sozialausschuss hierzu: „Wer schon einmal in solch einer Lebenslage war, weiß besonders gut, mit welcher Akribie Ansprüche auf Sozialleistungen überprüft werden. Hartz4-Empfänger*innen müssen jegliche Änderung, selbst im Cent-Bereich anzeigen, in Göttingen hat es sogar schon Debatten darüber gegeben, ob Menschen ihre „Einkünfte“ aus Betteleien auf die Leistungen anzurechnen sind. Da ist es schon ein scharfer Kontrast, wenn auf der anderen Seite die Entscheider selber sich die Taschen füllen wie in einem Selbstbedienungsladen. Auch im Hinblick auf diesen Aspekt ist es nun allerhöchste Zeit hier schnell etwas zu verändern!“ so Helena Arndt abschließend.