PARTEI-Ratsgruppe begrüßt Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Nach der Verabschiedung des Haushalts 2021 in der letzten Ratssitzung, freut sich die PARTEI-Ratsgruppe ganz besonders über den Beschluss zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die jetzt im Haushalt fest eingeplant ist.

„Endlich bewegt sich etwas für einen besseren Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Seit 2018 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet die Istanbul-Konvention umzusetzen, wobei diese im Rang eines Bundesgesetzes steht und entsprechend verbindlich ist. Unsere Anfrage im Oktober 2020 hat ergeben, dass die Stadt Göttingen in einige Themenfeldern der Konvention schon gut aufgestellt ist, es jedoch in den Bereichen Präventionsarbeit, Täter*innenarbeit sowie Schutz und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen mit Zuwanderungsgeschichte noch Handlungsbedarf gibt. Besonders das Thema Prävention und Behandlung bei Genitalverstümmelung muss noch viel stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt und auch Ärzt*innen und Hebammen aufgeklärt und unterstützt werden“, so Ratsfrau Dana Rotter.

Um die Umsetzung in allen Bereichen zu gewährleisten ist eine Koordinierungsstelle notwendig, die Handlungsbedarfe analysiert, sammelt und einen konkreten kommunalen Aktionsplan entwickelt sowie bereits bestehende Angebote besser miteinander vernetzt und für betroffene Frauen leichter zugänglich gestaltet.

Ratsgruppenvorsitzende Helena Arndt (die PARTEI) erklärt hierzu:

„Damit ist das Thema noch lange nicht erledigt, denn an die Istanbul-Konvention knüpfen sehr unterschiedliche Themen an und nicht alle sind mit der Koordinierungsstelle gelöst bzw. sind überhaupt   auf der kommunalen Ebene zu lösen. So ist beispielsweise das Aufenthaltsrecht aus unserer Sicht dringend zu überarbeiten. Deutschlands Vorbehalt gegen Artikel 59(2) und (3) der Konvention verhindert noch immer einen eigenständigen Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffenen Frauen. Artikel 59(2) verpflichtet zur Aussetzung von Ausweisungsverfahren (bzw. Abschiebeverfahren), um Betroffenen von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt mit abgeleitetem Aufenthaltsrecht die Möglichkeit zu geben, einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Den Betroffenen soll damit ermöglicht werden, einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu erlangen. Betroffene von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt sollen überdies gemäß Artikel 59(3) einen verlängerbaren Aufenthaltstitel erhalten, wenn ihr Aufenthalt auf Grund ihrer persönlichen Lage oder zur Mitwirkung in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren erforderlich ist.“

Die beiden Ratsfrauen sind sich einig: „Es gibt also noch viel zu tun aber dieser Beschluss ist ein echter Lichtblick und wir freuen uns, durch unsere Anfrage und viele gute Gespräche dies hier in Göttingen mit auf den Weg gebracht zu haben.“

Voraussichtlich wird die Stelle im Herbst 2021 ausgeschrieben, wenn der Haushalt durch das Land Niedersachsen genehmigt wurde.