Keine Kürzung des Existenzminimums – PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe fordert kleinere Tilgungsraten für Hartz-4-Darlehen


In ihrem Antrag für die kommende Ratssitzung am 13. September fordert die PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe eine Verbesserung der Lage von Bezieher*innen von Transferleistungen. Diese können bei notwendigen Anschaffungen ein zinsloses Darlehen vom Leistungsträger bekommen, jedoch wird die Rückzahlung in Raten von 10 Prozent des Regelsatz in den darauffolgenden Monaten gleich vom Amt einbehalten. Für die PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe bedeutet dies eine unzumutbare Kürzung des absoluten Existenzminimums und eine weitere Verschärfung der schlechten Lage der Betroffenen. Sie schlägt stattdessen vor, die Ratenhöhe an die Summe, die entsprechend im Regelsatz vorgesehen ist, anzupassen. 

„Der monatliche Regelsatz, der für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell bei 424 Euro liegt, sieht für jeden Lebensbereich jeweils einen bestimmten Prozentsatz vor. So sind für Bekleidung und Schuhe etwa 8,76 % vorgesehen, für Innenausstattung, Haushaltsgeräte monatlich 6,16 %. Für uns liegen die Summen fern der Realität. Wir halten ein gesundes und sozial erfülltes Leben mit dem Regelsatz für unmöglich. Dass es zusätzlich auch noch vorgesehen ist, von diesem Minimum monatlich etwas für Anschaffungen zurückzulegen, ist indes völlig illusionär und zynisch. So ist es nachvollziehbar, dass ein Darlehen benötigt wird, wenn die Waschmaschine kaputt geht oder andere zusätzliche Kosten entstehen. Ein Darlehen, welches aufgrund mangelnder Bonität wohl kaum eine Bank gewähren wird, zumal der Regelsatz weit unter einem pfändbaren Betrag liegt. Insofern ist ein zinsloses Darlehen vom Amt zwar zunächst eine temporäre Hilfe für Betroffene, jedoch wird, bei einer Rückzahlung von 10 Prozent des Regelsatzes, die in den kommenden Monaten abgezogen wird, sichtbar, dass diese Hilfe nur dazu führt, dass für die Rückzahlung des Darlehens Gelder verwendet werden müssen, die eigentlich für etwas anderes vorgesehen sind, wie z.B. Nahrung.  Es bedeutet also letztlich eine Sanktion – eine Kürzung des absoluten Existenzminimums, das unserer Ansicht nach ohnehin vorne und hinten nicht reicht.“, so Helena Arndt Gruppenvorsitzende (Die PARTEI).

Da die Sozialgesetzgebung letztlich nicht in den Kommunen entschieden wird, ist für die Ratsgruppe klar, dass auf städtischer Ebene letztlich nur kleine Änderungen erreicht werden können, die im Bereich des Ermessensspielraums der Ämter liegen. Diese möchte die Ratsgruppe aber unbedingt auch geprüft sehen.

„Wenn es für den Leistungsträger einen Spielraum gibt, die monatlichen Tilgungsraten bei Hartz-4-Darlehen zu senken, dann soll er dies nutzen. Aktuell etwa ist uns der Fall eines alleinerziehenden Vaters in Göttingen bekannt, der aufgrund von Leistungsbezug die Beschaffung von notwendigem Laptop und Taschenrechner für seine schulpflichtigen Söhne nicht leisten kann. Auch in diesem Fall wurde ein Darlehen an den Sohn gewährt mit einer Tilgungsrate von 10 Prozent des Regelsatzes. Wenn man nun aber gleichzeitig feststellt, dass der Staat im Regelsatz gerade einmal 0,26 % monatlich für Bildung festlegt, dann wird überdeutlich, wie groß die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft. Wir wünschen uns, dass die Stadt Göttingen sich hier hinter ihre Bürger​​​​​​​*innen stellt und versucht sie im Rahmen des Machbaren bestmöglich zu unterstützen.“, so Arndt weiter.

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