PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe begrüßt die Möglichkeit Ratssitzungen aufzuzeichnen und zu veröffentlichen

Mit Beschluss des Rates am 14.12.2018 tritt die neue Hauptsatzung in Kraft. Darin wird unter anderem der Umgang mit Film- und Tonaufnahmen während und von Ratssitzungen geregelt. Durch die Neuregelung wird es endlich ermöglicht die Reden der Ratsmitglieder aufzuzeichnen und sogar zu veröffentlichen.

„Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz in der Göttinger Kommunalpolitik“, so Ratsgruppenvorsitzende Dana Rotter (Piraten). „Endlich können die Bürgerinnen und Bürger nachhören wie sich die Parteien zu bestimmten Themen geäußert haben. Um diese Transparenz herzustellen werden wir zukünftig auf unserer Homepage nicht mehr nur noch unsere eigenen Reden veröffentlichen, sondern auch die vollständigen Aufzeichnungen der Ratssitzungen verlinken.“

Die Piraten Martin Rieth und Dr. Tobias Schleuß hatten schon zu Beginn der vergangenen Ratsperiode im Jahr 2011 genau diese Regelung der Aufzeichnung und die damit verbundenen Veröffentlichungsmöglichkeiten in einem Antrag gefordert. Damals hatte sich allerdings eine breite Front aus SPD, Grünen und CDU gegen die Aufzeichnungen gebildet.
Nun hat dankenswerterweise der deutsche Städtetag auch die Ratsmitglieder der Stadt Göttingen ein paar Jahre in die Zukunft gezwungen. Zudem wurde die Regelungen des neuen § 64 Abs. 2 NKomVG bezgl. Film- und Tonaufnahmen in Ratssitzungen endlich übernommen.

„Erneut hat sich gezeigt, dass das Demokratieverständnis der SPD, Grünen und CDU noch viel Luft nach oben lässt.“ stellt der Ur-Pirat Martin Rieth mit Bedauern fest und ergänzt „Die Piratenpartei ist seit Jahren wichtiger Motor der trägen Göttinger Ratspolitik.“

Darüber hinaus darf nun auch während der Ratssitzungen fotografiert werden, wenn dadurch die Sitzungsordnung nicht gestört wird.

 

Quellen:
Antrag Piratenfraktion zur Geschäftsordnung vom 8.11.2011
Neue Hauptsatzung vom 14.12.2018
NkomVG §64