Antiqueerfeindlicher Bannkreis – PARTEI und VOLT-Ratsgruppe will Regenbogen vor dem Neuen Rathaus

Ein Zeichen besonderer Art möchte die PARTEI und Volt-Ratsgruppe mit ihrem Antrag für die kommende Ratssitzung setzen: Rund um den Eingang des Neuen Rathaus soll eine Regenbogenbemalung als „Antiqueerfeindlicher Bannkreis“ dienen. Dabei soll die Bemalung so aufgetragen werden, dass es nicht mehr möglich ist, das Neue Rathaus zu betreten, ohne zuvor den Regenbogen zu berühren.

„Dieser zunächst ungewöhnliche anmutende Antrag hat seine Entstehungsgeschichte in der Einrichtung der Regenbogentreppe am Göttinger Albaniplatz bzw. den teils verstörenden Reaktionen darauf. Als das GT am 23. August berichtete, war dies Anlass für viele Gegner*innen der LGBTQIA*-Community ihrer Ablehnung in Form von hasserfüllten Kommentaren Ausdruck zu verleihen. Unter den vielen queerfeindlichen Äußerungen rund um das Thema, fand sich immer wieder die Ankündigung, nun diese Stufen nicht mehr betreten zu wollen oder gar zu können, da diese nun in Regebogenfarben gestrichen sei und man stattdessen einen Umweg machen werde.“ erläutert Ratsherr Till Jonas Hampe (Volt).

„Da haben wir uns gedacht, wir würden uns eigentlich freuen, wenn Menschen mit queerfeindlichen und menschenverachtenden Ansichten in Zukunft öfter einen Umweg machen – zum Beispiel um das Neue Rathaus.“ ergänzt Ratsfrau Helena Arndt (die PARTEI) und weiter: „Noch besser wäre natürlich, wenn dieser bunte Bannkreis auch einfach einen Gewöhnungseffekt hervorruft und Ängste abbaut. besten Fall kann der Bannkreis heilende Wirkung haben. Im Sinne einer Konfrontationstherapie können hier Ängste nach und nach abgebaut werden. Wenn man erst einmal den Regenbogen überschritten hat und feststellt, dass man nicht instant schwul, trans oder bi geworden ist, dann ist das der erste Schritt zu einem emotional angemessenen Umgang mit dem Thema. “ 

Der Antrag wird in der Ratssitzung am 13. Oktober ab 16 Uhr diskutiert.

Zum Antrag

Update: Leider mussten wir diesen Antrag zurückziehen, da er bei Annahme gegen das NKomVG verstoßen hätte.