Fotografieren im Rat soll erlaubt werden

09.12.2016 – „Bildaufnahmen sind zulässig“. Mit diesem einfachen Satz, der in die Geschäftsordnung des Rates eingefügt werden soll, will die PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe erreichen, dass ab sofort nicht nur wie bislang unter strengen Einschränkungen die Presse, sondern ohne Einschränkung auch Gäste in den Rats-, Ortsrats- und Ausschusssitzungen fotografieren können.

„Wir möchten, dass die auf der Leinwand gezeigten Informationen wie Architekturentwürfe, Verkehrspläne oder Tabellen abfotografiert und über soziale Medien sofort verbreitet werden können und so ganz Göttingen an der Ratsarbeit teilhaben kann“, so der Gruppenvorsitzende Francisco Welter-Schultes.

„Unser Antrag versteht sich als ein Schritt zu mehr Informationsfreiheit und Teilhabe am politischen Leben unserer Stadt. Solche Freiheitsrechte sind genau das, was unsere westliche Demokratie im Kern ausmacht.“

Erlaubt werden sollen damit auch Aufnahmen der Versammlungsrunde. Die Rechtslage ist vergleichbar mit einem Parteitag. Dort ist es nach geltender Rechtsprechung zulässig, Fotos der Mitgliederversammlung zu veröffentlichen – auch dann, wenn die Gesichter der in den vorderen Reihen befindlichen Personen erkennbar sind.
Jemand, der in eine Rats- oder Ausschusssitzung geht, egal ob Verwaltungsangestellter, Ratsmitglied oder Gast, und auch die Presse selbst, wird in Zukunft also damit rechnen müssen, fotografiert zu werden. Nicht erlaubt sind in solchen Situationen nur Portraitaufnahmen.

Immer wieder war in den vergangenen Jahren kritisiert worden, dass Leinwandpräsentationen entgegen anderslautender Zusagen der Verwaltung nicht oder nicht zeitnah ins Netz gestellt wurden. Wer fotografieren und sich die Informationen damit sichern wollte, wurde oft streng auf das Verbot hingewiesen und aufgefordert, die Fotos wieder zu löschen. Damit soll nun Schluss sein.