Rillenplatten: Bauausschuss blamiert sich vor Senioren

In einer aus Sicht der Piraten blamablen Vorstellung lehnte die aus SPD und CDU bestehende Mehrheit im Bauausschuss am Donnerstag 8.6.2017 mehrere Vorschläge ab, bei Gehwegübergängen auf die Fahrbahn Blinde und Senioren gleichermaßen zu berücksichtigen.
Drei Parteien PIRATEN, Die PARTEI und FDP hatten sich in das Thema eingearbeitet und einen Antrag eingebracht, die DIN-Norm 32984 so anzuwenden, wie es in Bamberg geschieht. Darin werden beide Gruppen berücksichtigt, sowohl Blinde als auch Senioren mit Gehbehinderungen oder mit rollenden Fortbewegungsmitteln [1].
Göttingen berücksichtigt mit den Rillenplatten derzeit nur die Interessen der Blinden und Sehbehinderten. Rollstuhlfahrer und andere weichen oft auf den Radweg aus.

Zwar waren sich alle Mitglieder des Ausschusses einschließlich der Vertreterin der Menschen mit Behinderungen einig, beiden Bedürfnissen Rechnung tragen zu wollen, denen der Blinden und denen der Senioren. Abgestimmt haben SPD, CDU und Grüne so, dass hinterher genau das Gegenteil als Anweisung an die Verwaltung herauskam.

Die Piraten werfen CDU und SPD vor, völlig unvorbereitet in diese Debatte gegangen zu sein. Keines ihrer Bauausschussmitglieder kannte die Regelwerke und hatte sich im Internet vorher über das Thema informiert. Auch die Grünen, die spontan einen Antrag einbrachten, das Thema im Projekt „Inklusion bewegen“ behandeln zu lassen, haben sich offenbar nicht sachkundig gemacht. Der Antrag wurde abgelehnt, und damit der Vorschlag, einen Prüfantrag an die Verwaltung zu stellen. Die Verwaltung braucht aber nur eine Anweisung, welche der beiden Normen sie anwenden soll. Im Ausschuss waren die politischen Parteien angesprochen, die Frage zu beantworten: Wollen wir, dass Senioren und Menschen mit einer Gehbehinderung berücksichtigt werden sollen, oder nicht?

„Es macht ja nichts, wenn man sich auf ein Thema nicht ausreichend vorbereitet und die Grundlagen nicht kennt – aber man darf dann eben nicht mitstimmen und muss sich enthalten. SPD und CDU haben einfach nur deswegen gegen alles gestimmt, weil sie es nicht haben konnten, dass sich mehrere kleine Parteien in ein Sachgebiet eingearbeitet hatten, dass ihnen bisher überhaupt nichts bedeutet hat“, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Bauausschusses.

So haben SPD und CDU mit ihrer Ablehnung sämtlicher Anträge bewirkt, dass die Verwaltung nun das Gegenteil von dem macht, was der ganze Ausschuss wollte: Auch in Zukunft sollen die Senioren und Menschen mit Gehbehinderungen im Leitplattensystem bei Übergängen auf die Fahrbahn nicht berücksichtigt werden.

Die CDU vermutete eine unklare Rechtslage und machte diese haltlose Vermutung zur Grundlage ihrer Entscheidung. Die SPD verstand ebenfalls nicht, dass sie durch die Ablehnung der Anträge eine zutiefst unsoziale Entscheidung gegen Gehbehinderte und Senioren fällte.
Niemand war bereit zu verstehen, dass es seit 2011 zwei DIN-Normen gibt, von denen die Stadt sich eine aussuchen kann [2] – und dass man der Verwaltung nur sagen muss, welche. Auch dann nicht, als der Vertreter der Verwaltung zwei Bilder an die Wand warf und sagte, es bestünde die freie Wahl zwischen dem oberen Bild (der DIN-Norm für Blinde) und dem unteren (der DIN-Norm für Blinde und Menschen mit rollenden Fortbewegungsmitteln).

„Den Vogel schoss die CDU ab, die behauptet hatte, die dem Antrag beiliegenden Fotos von Menschen mit rollenden Fortbewegungsmitteln, die am Bahnhofsplatz auf dem eRadschnellweg die Fahrbahn überquerten und von Radfahrern umkurvt wurden, seien wohl nicht so dramatisch. Ich kann hierzu nur sagen: gefälscht haben wir unsere Fotos bestimmt nicht. Die CDU verkennt völlig, wie gefährlich es sein kann, wenn auf einem eRadschnellweg eine Seniorin mit Rollator oder ein Schwerbehinderter im Rollstuhl von einem Fahrrad oder eBike angefahren wird“, so Welter-Schultes.
Quellen

[1] Bauausschuss 8.6.2017
https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15067

[2] DIN 32984 (aktuelle Version von Oktober 2011) Kapitel 5.3.2 nur für Blinde, Kapitel 5.3.3 für Blinde und Menschen mit rollenden Fortbewegungsmitteln.
http://www.wegweiser-barrierefreiheit.de/din-normen/din-32984—bodenindikatoren/din-32984.html

Illustration

Nicht normgerecht verlegte Bodenindikatoren am Weender Tor. Blinde werden von Leitplatten direkt an den Ampelmast geführt, was gefährlich ist und der Norm DIN 32984 widerspricht. Auch das flächige Verlegen der Rillenplatten ist nicht normgerecht, nach der Norm werden nur zwei Plattenreihen längs des Fahrbahnrandes verlegt.
PIRATEN, Die PARTEI und FDP fordern, an dieser Stelle links den Überweg für die Blinden und rechts des Ampelmasten den für die Menschen mit Gehbehinderungen oder mit rollenden Fortbewegungsmitteln anzulegen. Rechts wären normgerecht die Rillenplatten quer zu legen, damit Blinde an die Seite geleitet und Rollstuhlfahrer gefahrlos queren können.